Energierecht

Das Energierecht ist kein fest umrissenes Rechtsgebiet. Selbstverständlich beinhaltet es die bekannten und schon von ihrer Bezeichnung als die zum Energierecht gehörenden Gesetze, wie das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Daneben haben aber auch weitere Rechtsgebiete, wie das Umweltrecht oder nur einzelne Normen energierechtsrelevante Bezüge, so dass sich das Energierecht aus einer Vielzahl verschiedener Normen aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammensetzt. Dies macht den Umgang mit dem Energierecht interessant, aber auch komplex.

Bei meiner mittlerweile mehr als 10-jährigen anwaltlichen bzw. beratenden Tätigkeit habe ich mich auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Aus dem „klassischen“ Energierecht, d.h. dem Energiewirtschaftsrecht befasse ich mich mit allen leitungsgebundenen Themen, da der Strom oder das Gas, welche in den Kraftwerken auf Basis von Erneuerbaren Energien erzeugt wird, auch eingespeist, weiterverteilt und den Endverbraucher erreichen muss.

Ein dritter Bereich aus dem Energierecht, der sämtliche Themen von der Planung, über den Bau und den Betrieb sowie den Verkauf der erzeugten Energie miteinander vereint, ist das Energievertragsrecht. Dieses macht mittlerweile den Hauptanteil meiner Tätigkeit aus, denn Verträge sind das die Technik und die Erzeugung bzw. die Veräußerung der produzierten Energie verbindende Element.