Agrarrecht

Bei der Beschäftigung mit der erneuerbaren Energie Biomasse kommt man zwangsläufig mit dem Agrarrecht in Berührung.

Denn einer der wesentlichen Akteure in dem weiten Feld der Erneuerbaren Energien ist seit jeher der Landwirt. Dieser ist in wenigstens in einer Rolle bei der Realisierung sowie bei dem Betrieb eines Kraftwerkes auf Basis Erneuerbarer Energien beteiligt. Sei es beispielsweise als Lieferant der Biomasse für Biogasanlagen, als Verpächter der Anlagengrundstücke oder als Eigentümer sowie als Betriebsführer eigener Anlagen.
Auch hier ist eine Kenntnis der landwirtschaftlichen Zusammenhänge nicht nur von Vorteil, sondern zwingend notwendig, um in diesem Bereich umfassend und fundiert beraten zu können.

Im Agrarrecht sind die verschiedenen Vertragsverhältnisse zwischen Erzeugern, Abnehmern, Grundstückseigentümern etc. wiederum von wesentlicher Bedeutung, so dass auch in diesem Rechtsgebiet mein Schwerpunkt auf der Erstellung und Begleitung der agrarspezifischen Verträge liegt.